Nur bei einem Skiunfall erfolgt die Rückerstattung der noch verbleibenden Tage, sobald von einem hiesigen Arzt ein Attest vorgelegt wird. Wichtig ist, dass der Skipass so schnell wie möglich an den Kassen hinterlegt wird, es gilt das Hinterlegungsdatum! Das ärztliche Attest kann auch am nächsten Tag vorgelegt werden. Staffel– und Tagesskipässe werden nicht rückerstattet. Keine Rückvergütung bei Schlechtwetter, frühzeitiger Abreise, Krankheit, bei Betriebsstillstand einzelner Anlagen, Elementarereignissen, bzw. aufgrund von behördlicher Anordnung (z.B. bei Seuchengefahr, Epidemie, Pandemie) usw. Die Betriebseinstellung einzelner Anlagen während der Saison (Schneelage, Einstellung des Skibusverkehrs) bleibt vorbehalten.